Ammerländer Wohnungsbau
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Sie haben die Fragen, wir haben die Antworten

  1. Wie lang ist die Kündigungsfrist für meinen Wohnungsmietvertrag?

    Falls Sie doch einmal eine Wohnung bei der Ammerländer Wohnungsbau kündigen müssen, ist dies mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten jederzeit möglich.

  2. Wie ist die Wohnung zu übergeben?

    Die Wohnung ist in dem gleichen Zustand zu übergeben, den Sie bei Ihrem Einzug vorgefunden haben. 

  3. Muss ich bei einem Umzug innerhalb des Bestandes die Kündigungsfrist einhalten und eventuell
    doppelt Miete zahlen?

    Nein, Umzüge innerhalb des Bestandes sind jederzeit möglich und verursachen keine doppelten Mietabrechnungen.

  4. Darf ich eine Satelliten-Anlage in meiner Wohnung installieren?

    Wenn Sie eine solche Anlage installieren wollen, wenden Sie sich bitte erst an uns, damit wir Ihnen ggf. die
    notwendige schriftliche Genehmigung erteilen.

  5. Zu welchem Termin erhalte ich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres?

    Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung wird jeweils im 3. Quartal verschickt.

  6. Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?

    Für Mietbescheinigungen wenden Sie sich einfach an unsere Buchhaltung. Sie erreichen Herrn Groenewold
    unter 0 44 88 / 84 64 33 und Herrn Hinrichs unter 0 44 88 / 84 64 13.

  7. Wie erfahre ich von neuen Wohnungsangeboten der Ammerländer Wohnungsbau?

    Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie im Internet oder in den Kleinanzeigen der „NWZ“.

  8. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, um eine Wohnung bei der Ammerländer Wohnungsbau zu mieten?

    Alle Interessenten können sich selbstverständlich bei uns melden. Wir schauen dann gemeinsam, welche Wohnung
    für Sie in Frage kommt.
  9. Brauche ich für die Wohnungen der Ammerländer Wohnungsbau einen Wohnberechtigungsschein?

    Grundsätzlich brauchen Sie keinen Wohnberechtigungsschein. In Ausnahmefällen kann das jedoch durchaus vorkommen.
    Sprechen Sie uns einfach an!

  10. Muss ich bei der Ammerländer Wohnungsbau eine Kaution zahlen?

    Ja, als Neumieter zahlen Sie eine Kaution von 500 Euro, die wir Ihnen nach einem Auszug umgehend zurücküberweisen.

  11. Ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung für meine Miete erforderlich?

    Nein, eine Einzugsermächtigung ist nicht zwingend erforderlich, auch wenn sie die Abrechnung natürlich für Sie und uns
    erheblich vereinfacht.
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